SNO N ICE
Wir sind Regionalvertreter von dem bekannten Taumittel SNO N ICE.
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Wirtschaftlich und praktisch
SNO-N-ICE gegen Schnee- und Eisglätte bis –21 °C macht das Gehen und Fahren sofort sicherer. Sparsam, nur wenige Gramm/m2 sind auszubringen.
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Bestens geeignet für Maschinenstreuung
Professionelle Anwender bestätigen, dass SNO-N-ICE mit den gängigen Streumaschinen und Streufahrzeugen, wie Band- oder Schneckenstreuern, optimal ausgebracht werden kann.
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SNO-N-ICE lässt sich organisch sehr gut abbauen
Es wurde festgestellt, dass die organischen Anteile von SNO-N-ICE dem biologischen Abbau gut zugänglich sind. Es enthält keinen Harnstoff.
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Minimal angreifende Wirkung auf Beton, Stahl & Alu
Herkömmliche Taumittel greifen Beton und Metall an. In SNO-N-ICE verhindert ein Betonschutz-Zusatz höchst wirksam das Abspalten und Aussanden von Beton, und dank Korrosionsschutzmitteln wird die Rostbildung auf ein Minimum reduziert.
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Maximale Langzeitwirkung
SNO-N-ICE bleibt nach dem Streuen überdurchschnittlich lange wirksam, bis ungefähr 24 Stunden.
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Schonender für alle
SNO-N-ICE greift Hunde- und Katzenpfoten kaum an. Es schont Lederschuhe und hinterlässt auf Teppichen und Steinböden nur geringe Spuren.
Bestellformular Informationen vom Hersteller
Top Tipps
TOP TIPPS ZUM TAUMITTEL SNO-N-ICE
- kann schon am Abend ausgebracht werden
- kostensparender Personaleinsatz
- angenehm zum Handstreuen
- vermindert Korrosion an Streufahrzeugen
- ist nicht hygroskopisch, deshalb unter trockenem Verschluss unbeschränkt lagerfähig
- Einsatzbereich bis - 21°C
- dank unterschiedlicher Granulatgrösse, lange Wirkungsdauer (bis ca. 24 Stunden)
- verklumpt nicht
- lässt sich mit Mop oder feuchtem Lappen aufnehmen
- Herstellung in der Schweiz
Möglichkeiten
SNO-N-ICE WIRD EINGESETZT VON
- Gemeinden (85%)
- Spitäler, Altersheimen und Reha-Kliniken
- Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften
- Industrie- und Gewerbe-Bahnen
- Verkehrsbetriebe, Bergbahnen
- Hotels und Eigenheimbesitzer
EINSATZORTE VON KUNDEN
- Treppen, Fusswege und Gehsteige
- Bus- und Tramhaltestellen
- Bahnhofplätze, Fussgängerzonen
- Bahnsteige
- Betriebsareale
- Parkanlagen und Parkdächer
- Brücken und steile Zufahrten
- Kläranlagen
- Garageneinfahrten und Parkplätze